OLG Köln erklärt die E-Zigarette zum Handy – ein Urteil gegen jede Vernunft
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Fahrt unter das Handyverbot fällt. Ein Autofahrer, der lediglich seine Leistung einstellen wollte, muss 150 Euro Bußgeld zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Ein Urteil, das zeigt, wie widersprüchlich die StVO geworden ist – denn während moderne Fahrzeuge ihre Fahrer mit großen Touchscreens zu ständiger Bildschirmbedienung zwingen, wird ein kurzer Fingertipp auf einer E-Zigarette kriminalisiert.