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21. Oktober 2026

TPD3 Rückschlag in Brüssel: Ist der Entwurf zur E-Zigaretten Regulierung beim EU Ausschuss durchgefallen?

TPD3 Rückschlag in Brüssel: Ist der Entwurf zur E-Zigaretten Regulierung beim EU Ausschuss durchgefallen?

Hinter den verschlossenen Türen in Brüssel knirscht es gewaltig. Verlässliche Quellen aus dem direkten Umfeld der EU Kommission berichten, dass die geplante Überarbeitung der europäischen Tabakproduktrichtlinie (TPD3) gegen eine Wand gelaufen ist. Das Regulatory Scrutiny Board (RSB) hat die eingereichte Folgenabschätzung der Generaldirektion Gesundheit (DG SANTE) demnach mit einem negativen Votum abgeschmettert.

Das sitzt.

Das RSB ist der interne Ausschuss für Regulierungskontrolle der EU Kommission. Dieses Gremium prüft jeden großen Gesetzesentwurf auf Herz und Nieren. Die Prüfer kontrollieren, ob neue Vorhaben handwerklich sauber erarbeitet wurden, auf belastbaren wissenschaftlichen Daten beruhen und sich an die verbindlichen EU Leitlinien für bessere Rechtsetzung (Better Regulation Framework) halten. Fällt ein Entwurf zur E-Zigaretten Regulierung dort durch, heißt das im Klartext: Die gelieferten Begründungen für geplante Aromenverbote, Steuererhöhungen oder Nikotin Obergrenzen sind zu dünn, methodisch unsauber oder einseitig zusammengeschustert.

Verfahren auf Eis: Was das Veto für die Tabakproduktrichtlinie bedeutet

Bestätigen sich diese Informationen aus Brüssel, hat die EU Kommission ein massives verfahrenstechnisches Problem.

Im Sommer kassierte die Behörde bereits für ihren Evaluierungsbericht heftige Kritik, konnte diese aber noch politisch aussitzen. Bei der jetzigen Folgenabschätzung (Impact Assessment) für die TPD3 funktioniert dieses Weiterwurschteln nicht. Ein grünes Licht des Regulatory Scrutiny Board ist die zwingende Voraussetzung dafür, dass der Gesetzestext überhaupt in die nächste Phase gehen darf. Ohne die Freigabe der Prüfer gibt es keine interne Abstimmung zwischen den verschiedenen Dienststellen und Ministerien der Kommission (Interservice Consultation). Der gesamte TPD3 Prozess liegt damit erst einmal auf Eis.

Der Spielraum für die EU Bürokraten schrumpft auf ein Minimum zusammen. Wenn diese Ablehnung auf dem Tisch liegt, bleiben den Verantwortlichen in Brüssel nur zwei Optionen:

  1. Komplette Nachbesserung: Die Generaldirektion Gesundheit muss zurück ans Reißbrett, die fehlerhafte Folgenabschätzung überarbeiten und das Papier komplett neu beim RSB einreichen.
  2. Politischer Notausgang: Kommissions Vizepräsident Valdis Dombrovskis erteilt eine offizielle Ausnahmegenehmigung (Waiver), um die TPD3 trotz durchgefallener Qualitätsprüfung mit der Brechstange weiterzudrücken. Ein solcher Schritt wäre ein politischer Offenbarungseid. Im Europäischen Parlament würde ein derart beschädigter Entwurf für massiven Widerstand sorgen.

Öffentliche Konsultation zur TPD3 als reine Fassade?

Warum das Papier zur neuen Tabakproduktrichtlinie bei den Prüfern auf Widerstand stößt, lässt sich leicht herleiten. Erst vor kurzem ging die öffentliche Konsultation der EU zu Ende. Dass nur kurz darauf bereits eine fertige Folgenabschätzung beim RSB eingereicht wurde, lässt nur zwei Schlüsse zu: Entweder wurde das Dokument im Rekordtempo und entsprechend schlampig zusammengezimmert. Oder der Text lag längst fertig in der Schublade und die gesamte Bürgerbefragung war reine Show für die Galerie.

Dazu passt ein weiteres brisantes Detail aus dem laufenden Gesetzgebungsverfahren. Zu den gezielten Anhörungen der Interessenvertreter (Targeted Interviews) wurde der europäische Dachverband der Konsumenten (ETHRA) bis heute mit keiner Silbe eingeladen. Die Millionen Dampfer und Nutzer von Nikotinbeuteln, die durch schadensmindernde Alternativen vom Tabakrauchen weggekommen sind, wurden bei der Ausarbeitung schlicht ignoriert.

EU Kommission muss reale Folgen von Verboten anerkennen

Wenn der interne Prüfausschuss hier tatsächlich die Notbremse gezogen hat, darf eine oberflächliche Kosmetik am Text nicht ausreichen. Ich sehe hier eine klare Pflicht zur Faktenanalyse. Die EU Kommission muss gezwungen werden, die echten Folgen einer verfehlten Verbotspolitik beim Dampfen und bei modernen Nikotinprodukten in ihre Rechnung aufzunehmen:

Ein EU Gesetz, das über die Gesundheit von Millionen Bürgern entscheidet, braucht echte wissenschaftliche Evidenz statt ideologischer Scheuklappen. Versucht die Generaldirektion Gesundheit jetzt, die internen Prüfer des RSB im zweiten Anlauf mit denselben methodischen Lücken abzuspeisen, gehört dieser TPD3 Entwurf endgültig kassiert.

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